• Als Lehrer*in oder Trainer*in müssen über die Schwimmstätte informiert sein und die Kinder ggf. auf Gefahren hinweisen, in jedem Fall müssen die Baderegeln vor dem Schwimmen gelehrt worden sein. Natürlich müssen Sie auch wissen, wo der Defibrilator und das nächste Telefon zu finden sind.
  • Überprüfen Sie vor, nach und während des Schwimmtrainings die Anzahl der Kinder.
  • Nichtschwimmer*innen dürfen nur im brusttiefen Wasser betreut werden.
  • Eine einzelne Aufsichtsperson darf nur vom Beckenrand unterrichten. Sie darf eine Gruppe von bis zu sechs Kindern betreuen, bei Schulklassen sind es sogar 15 Schüler*innen. Ist eine zweite Aufsicht anwesend, kann die sich darauf konzentrieren, die Kinder zu beobachten. Sie hilft nicht beim Schwimmen selbst, sondern steht beobachtend am Rand. Die Person im Wasser gibt Hilfestellung oder macht die Übungen vor. Einzelbeaufsichtigung ist außerdem erforderlich, wenn Schüler*innen lernen sollen, im tiefen Wasser frei zu schwimmen, außerdem beim Tief- und Streckentauchen.